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Corona-Einreiseregelungen des Bundes für Sportler


Die aktuellen Einreiseregelungen des Bundes für Spitzensportler*innen differenzieren drei Gebiete mit unterschiedlichen Regelungen. In Risikogebieten existiert ein Inzidenzwert größer als 50. Für Rückreisen aus diesen Gebieten hat die Corona-Musterverordnung eine Sonderregelung für Spitzensportler*innen definiert. Bei Erfüllung der Melde- und Testpflicht werden die Athlet*innen bei negativen Testergebnissen von der Quarantänepflicht befreit.

In Hochinzidenzgebieten ist eine Inzidenzzahl größer als 200 gegeben. Bei Rückreisen aus diesen Gebieten gilt auch die Melde- und Testpflicht. Für Sportler*innen gibt es eine Doppelstrategie, die Freitestungsmöglichkeiten direkt bei Einreise und im Anschluss an fünf darauffolgende Quarantänetage ermöglicht. Bei zwei negativen Testungen ist die Quarantänepflicht fünf Tage nach Einreise aufgehoben. In Virusvariantengebieten sind eine oder mehrere der drei derzeit existierenden aggressiveren Mutationsformen des Covid-Virus gegeben. Für diese Länder entfällt die Freitestungsmöglichkeit. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen.


Die Bestimmungen des Bundes dienen den Ländern als Orientierung. Die Bundesländer legen ihre Verordnungen in eigener Regie fest. Deshalb sind bei Rückreisen aus den benannten Gebieten letztlich die Regelungen in den jeweiligen Bundesländern, in die die Rückreise erfolgt, entscheidend und frühzeitig zu erfragen. 



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