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Breiten- und Vereinssport im Freien wieder erlaubt

ÜBERGANGSREGELN DWWV

Alle Freunde von Wasserski, Wakeboard und Barfuß dürfen sich freuen: Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel sind wieder erlaubt. Darauf verständigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder bei ihren Beratungen während einer Videokonferenz an diesem Mittwoch. Beim Neustart nach dem generellen Verbot aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind dabei aber eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Die Sportministerkonferenz der Länder hatte sich bereits darauf verständigt. Demnach sind Sport und Training nun wieder möglich und gestattet, wenn sie:

· an der „frischen Luft“ stattfinden

· sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5 - 2 Meter)

· kontaktfrei durchgeführt werden

· die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der ge- meinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werde

· eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt

· die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen un- tersagt wird

· Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden

· keine Zuschauer zugelassen werden

Das heißt ganz konkret für die Vereine im DWWV-Bereich: Trainiert werden kann wieder im Freien! Unter welchen Bedingungen die Seilbahnanlagen jetzt öffnen, entscheiden natürlich die Betreiber in Abstimmung mit den Behörden der Länder, und Kommunen. Der Deutsche Wasserski-und Wakeboardverband hat Regeln für den Beginn des Trainings erarbeitet mit denen die Rückkehr ins Sporttreiben in der aktuellen Situation erreicht werden kann. Diese sind zu beachten!

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